AGB
- Vertragsschluss
Die von ihnen abgegebene Buchungsbestätigung ist Vertragsgegenstand. Erst mit Zugang der Buchungsbestätigung durch Sie ist der Teilnahmevertrag wirksam abgeschlossen. Die Teilnehmer im Hochseilgarten füllen vor Veranstaltungsbeginn einen Gesundheitsbogen aus, der ebenso Vertragsbestandteil ist. Nicht voll geschäftsfähige Personen lassen diesen Bogen von einem gesetzlichen Vertreter unterzeichnen.
- Leistungen
Die monsun GbR führt nach Buchungsbestätigung durch den Kunden die vereinbarte Leistung im Niederseil- und Hochseilgarten im Rubiconpark Dübener Heide durch. Im Hochseilgarten werden die Teilnehmer durch ausgebildete und zertifizierte Sicherheitstrainer begleitet. Seminare und Coachings werden auf Wunsch in Ihrem Unternehmen, bzw. in vereinbarten Schulungsräumen durchgeführt. Diese werden durch ausgebildete (BDVT) Trainer & Berater bzw. durch ausgebildete Coaches durchgeführt.
- Anweisung der Trainer
Den Anweisungen der Trainer im Rubiconpark bei der Teilnahme an einer Veranstaltung ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung der Anweisung oder bei nachhaltigen Störungen des Ablaufes der Veranstaltung ist die monsun GbR berechtigt, den betreffenden Teilnehmer mit sofortiger Wirkung auszuschließen. In diesem Fall sind Rückerstattungen der Vertragssumme, auch einer anteiligen Summe, ausgeschlossen, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Rubiconpark dadurch Aufwendungen erspart hat.
- Zahlung
Die Zahlung erfolgt per Rechnungslegung bzw. vor Veranstaltungsbeginn vor Ort (nach Absprache).
- Rücktrittsklausel
Bei Stornierungen des gebuchten Termins fallen folgende Kosten von der vereinbarten Teilnahmegebühr an: mindestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Kosten, mindestens 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %, mindestens 5 Tage 75 % bei Absage ab 2 Tage vor dem Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen 100%. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Stornierungsschreibens. Die vorgenannten Kosten werden nicht geschuldet, wenn uns der Teilnehmer nachweist, dass uns ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
- Kündigung infolge höherer Gewalt
Die monsun GbR ist berechtigt, den Veranstaltungstermin aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen der höheren Gewalt abzusagen. In diesem Fall wird der Vertragspartner umgehend informiert. Im Fall der Absage kann der Vertragspartner zwischen der Vereinbarung eines neuen Termins mit der monsun GbR, so weit möglich, oder dem Rücktritt vom Vertrag wählen. Wird die Teilnahme infolge höherer Gewalt erschwert oder gefährdet, ist der Trainer berechtigt über den Abbruch des Trainings zu entscheiden. Bei Abbruch des Trainings besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises, es sei denn der Teilnehmer weist uns einen geringeren oder keinen Schaden nach.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Leistungen (z.B. durch Verletzung während der Teilnahme) nicht in Anspruch oder ist er den Anforderungen aufgrund seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, entfällt der Teilnahmepreis nicht, es sei denn der Teilnehmer weist uns einen geringeren oder keinen Schaden nach.
- Haftung
Für vom Vertragspartner, seinen Teilnehmern oder Dritten verursachte Schäden haftet der Vertragspartner der monsun GbR.
Die monsun GbR haftet nicht für Pflichtverletzungen Dritter (z. B. Catering, Seminarräume, Hotel usw.) auch wenn die Leistungen mit Dritten durch die Vermittlung der monsun GbR zustande kommen.